§1 Allgemeines
Diese Geschäftsbedingungen der DREGER Group GmbH (in der Folge „DGG“) gelten für alle werkvertraglichen und dienstvertraglichen Leistungen – auch zukünftig im Rahmen laufender Geschäftsbeziehungen, die DGG gegenüber seinen Kunden erbringt. Soweit keine ergänzenden Vertragsbedingungen von DGG wirksam sind, kommt der Vertrag ausschließlich auf der Grundlage folgender Bedingungen zustande. Diese Geschäftsbedingungen werden wirksam bei Vertragsschluss zwischen DGG und dem Kunden. Insoweit wird der Kunde dabei auf die Geschäftsbedingungen ausdrücklich hingewiesen, unter Aushändigung bzw. unter Hinweis auf die Möglichkeit der Kenntnisnahme. Dadurch gelten die Bedingungen als angenommen. Nebenvereinbarungen, respektive Individualvereinbarungen entfalten ohne schriftliche Bestätigung keine Wirkung.
§2 Angebot, Vertragsschluss und Kündigung
Die Angebote von DGG sind freibleibend und unverbindlich. Mit der Bestellung einer Dienstleistung bzw. Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Leistung und/oder Ware erwerben zu wollen. Annahme erfolgt durch schriftliche, i.d.R. elektronische Bestätigung (E-Mail) oder tatsächliche Ausführung durch DGG, mit Angabe der unverbindlichen Leistungstermine. DGG behält sich die Ausführungsart vor, soweit DGG sich damit nicht vom Inhalt der Dienstleistungsvereinbarung deutlich entfernt.
Ein Dienstleistungsvertrag endet zum geplanten Enddatum oder durch eine schriftliche Kündigung mit einer Frist von einem Monat. Ein Dienstleistungsvertrag kann darüber hinaus nur aus wichtigem Grund schriftlich gekündigt werden.
§3 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, die dienstleistungsvertragliche Tätigkeit der Auftragnehmer DGG zu deren ordnungsgemäßen Durchführung zu unterstützen. Dazu gehört unter anderem: Die rechtzeitige Vorlage aller für die Tätigkeit notwendigen Unterlagen, organisatorische Einbindung, Ermöglichung eines ungehinderten Ablaufs, Bereitstellen eines individuellen Ansprechpartners, mit dem Ziel, dass DGG die angestrebten Ergebnisse erreichen, respektive den vereinbarten Zeitplan einhalten kann. Sollte der Endtermin nicht eingehalten werden können, ist dafür eine angemessene Nachfrist zu gewähren.
§4 Schweigepflicht, Datenschutz
Der Kunde und DGG verpflichten sich, über alle Informationen, die ihnen im Zusammenhang mit der Tätigkeit oder sonst aus der Geschäftsbeziehung bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. DGG behält sich vor, entsprechende Verpflichtungserklärungen unterschreiben zu lassen. Der Kunde ist damit einverstanden, das DGG die Kontaktinformationen, einschließlich Namen, Telefonnummern, Email-Adressen speichern und nutzten darf. Solche Informationen können im Rahmen der bestehenden Geschäftsbeziehung verarbeitet und genutzt werden und den Bevollmächtigten von DGG und seinen verbundenen Unternehmen zum Zwecke der gemeinschaftlichen Geschäftsaktivitäten weitergegeben werden.
§5 Aufbewahrung und Rückgabe von Unterlagen
Der Kunde verpflichtet sich alle ihm zur Verfügung gestellten Geschäfts- und Betriebsunterlagen ordnungsgemäß aufzubewahren, insbesondere auf eine Art und Weise, dass Dritte nicht Einsicht nehmen können. Die zu Verfügung gestellten Unterlagen sind während der Vertragsdauer vertraulich zu behandeln und nach Abschluss ggf. zurückzugeben.
§6 Patent- und Urheberrechte
DGG behält sich das Eigentums- und Urheberrecht an den von ihr erstellten Beschreibungen, Entwürfen, Plänen, Konzeptionen und ähnlichen Unterlagen vor. Ohne schriftliche Einwilligung dürfen sie nicht Dritten zugänglich gemacht werden. Dazu gehört auch jede Art der Vervielfältigung. Im Falle der Zuwiderhandlung ist DGG berechtigt, Schadensersatz zu verlangen. Für die Verletzung etwaiger Patent- oder sonstiger Schutzrechte durch den Kunden kann DGG nicht haftbar gemacht werden.
§7 Lieferung
Liefer-/Leistungstermine oder Liefer-/Leistungsfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden, bedürfen der Schriftform. Alle Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Kunden, auch bei einer ausdrücklich zugestandenen Übernahme der Transportkosten.
Verlängert sich die Lieferzeit oder wird DGG von der Lieferverpflichtung frei, so kann der Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten.
Ansprüche wegen Verzug sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. DGG ist zu Teillieferungen u. -leistungen jederzeit berechtigt.
§8 Gefahrübergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe auf den Kunden über, bei Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an die den Transport ausführenden Personen.
§9 Gewährleistung
Für Mängel, die dem Kunden bereits bei Vertragsschluss bekannt waren, wird keine Gewährleistung übernommen. Für Dienstleistungen besteht kein Anspruch auf einen Erfolg, sondern nur auf ordnungsgemäße Erfüllung des Auftrags. Ein fertiges Werk wird nicht geschuldet, es sei denn, dies wird gesondert vereinbart.
Unternehmer müssen offensichtliche Mängel und Fehler DGG unverzüglich schriftlich anzeigen, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes, bzw. Erbringung der Leistung. Andernfalls ist die Geltendmachung eines Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. DGG entscheidet sich nach eigener Wahl für eine Nachbesserung oder eine Neulieferung.
Ist der Kunde, der einen Gewährleistungsanspruch geltend macht, Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. DGG ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. Führt auch eine mehrmalige Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht zur Mängelbeseitigung, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei geringfügigen Mängeln steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Daneben steht ihm kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, ist DGG lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch DGG nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
Bei Dienstleistungen schuldet DGG keinen Erfolg. DGG ist nur gehalten, die Dienstleistung dem Kunden nach den neuesten technischen und/oder wissenschaftlichen Erkenntnissen zu vermitteln.
§10 Haftungsbeschränkungen
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen gegenüber Verbrauchern beschränkt sich die Haftung von DGG auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Das gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von DGG. Gegenüber Unternehmern haftet DGG nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit nach den auf diese Vereinbarung anwendbaren Gesetzen unabdingbar gehaftet wird.
§11 Eigentumsvorbehalt
Bei Verträgen mit Verbrauchern behält sich DGG das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behält sich DGG das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung, einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, vor. DGG ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung der vorstehenden Pflichten, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
Der Kunde verpflichtet sich, die zur Geltendmachung der Rechte von DGG erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die hierzu erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.
Eine Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für DGG, ohne dass DGG hierdurch Verpflichtungen erwachsen. Erfolgt eine Verarbeitung mit DGG nicht gehörenden Gegenständen, so erwirbt DGG an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von DGG gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, nicht DGG gehörenden Gegenständen vermischt wird. Der Kunde verwahrt das Miteigentum von DGG unentgeltlich.
§12 Zahlung
Die vereinbarten Preise/Vergütung verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, die gesondert in der Rechnung ausgewiesen wird. Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug zahlbar und sofort fällig. DGG kann bereits vor Ablauf von 30 Tagen nach Rechnungserteilung, den Kunden durch eine Mahnung oder durch eine kalendermäßige Bestimmung in der Rechnung, in Verzug setzen. Spätestens 30 Tage nach Erhalt der Rechnung tritt Verzug ein. DGG behält sich die Geltendmachung weiterer Ansprüche bei Zahlungsverzug vor. Das Tilgungsbestimmungsrecht gemäß § 366 BGB steht DGG zu, so dass anders lautende Bestimmungen durch den Schuldner unwirksam sind. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn DGG über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.
§13 Salvatorische Klausel
Sollten gegenwärtige oder zukünftige Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. Das gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass dieser Vertrag eine Lücke enthält. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zu Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder gewollt hätten, sofern sie bei Abschluss des Vertrages den betreffenden Punkt bedacht hätten.
§14 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen DGG und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle unmittelbaren und mittelbaren Streitigkeiten aus diesem Vertrag Frankfurt am Main. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.